Das neue Gesetz zur Ausbildung in der Pflege

Posted on April 30, 2019 in Pflegekraft by

Die Pflege ist ein wichtiger Bereich im Leben der älteren und kranken Menschen. Gerade weil ein so großer Bedarf an Pflegekräften besteht, hat sich der Staat dazu entschieden, selber was dafür zu machen und eine Reform des Gesetzes zur Ausbildung durchzuführen. Somit werden Veränderungen vollbracht, die sich besonders positiv auf die Pflegekräfte auswirken werden. Dabei sind nicht nur die Pflegekräfte aus Deutschland betroffen, sondern auch die Pflegekräfte aus anderen Ländern, die ihr Glück hier suchen. Somit wird für alle eine bessere Chance geschaffen, damit die pflegebedürftigen Menschen eine gute und hochwertige Pflege bekommen.

Die Reform

Um eine gute Ausbildung der Pflegekräfte zu erreichen, musste das frühere Gesetz verändert werden. Somit kam es zu einer Reform. Diese Reform wird die Attraktivität des Pflegeberufes steigern. Somit ist das ein sehr relevanter Schritt, mit dem man die durch den demografischen Wandel erzeugten Herausforderungen bekämpft und sich gegen das mangelnde Pflegepersonal zu währen. Somit sind bessere Möglichkeiten für den Einstieg in einen solchen Beruf ermöglicht. Beispielsweise wird somit kein Schulgeld mehr von Auszubildenden gefördert, wobei die Auszubildenden noch immer einen Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung haben werden. Da meistens Frauen als Pflegekräfte arbeiten, werden sie besonders von dieser Reform profitieren können.

Fokus der Reform

Die Reform setzt den Fokus auf die s.g. „generalistische“ Pflegeausbildung. Das heißt, dass die drei Ausbildungsgänge der Kranken, Alten- und Kinderkrankenpflege in Zukunft zu einer Berufsausbildung gemacht werden. Somit werden mehrere neue Möglichkeiten geschaffen. Die EU- Berufsanerkennungsrichtlinie ist das Zentrum dieses Pflegeberufs, woran sich der ganze Zugang zu einer Ausbildung orientiert. Somit ist die Ausbildung nach 10 Jahren abgeschlossener Schulbildung möglich. Im Prinzip bedeutet das, dass die Ausbildung die ersten zwei Jahre als generalistische Pflegeausbildung bezeichnet und belehrt wird. Durch diese Ausbildung wird ein besonderer Schwerpunkt gesetzt, und zwar auf eins der drei Fachbereiche. Das heißt, dass diese Ausbildung Altenpflege, Krankenpflege die Kinderkrankenpflege umfasst. Somit bietet der Abschluss den Azubis die Möglichkeit, in diesen drei Bereichen zu arbeiten. Ein gemeinsamer Ausbildungsfond reguliert die Finanzierung der Ausbildung. Wenn alles nach Plan verläuft, wird das Gesetz am 01.01.2020 in Kraft treten.

Die Ziele der Reform

Da in Deutschland ein sehr großer Bedarf an Pflegekräften herrscht, sollte diese Reform die jungen Leute dazu überreden, eine Ausbildung als Pflegekraft zu machen. Somit bietet dieser Beruf mehr Chancen für die Azubis, mehrere Vorteile und die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen tätig zu sein. Das Ziel ist es, die Jugendlichen aus Deutschland zur Pflegekraft zu machen, sodass weniger Ausländerkräfte benötigt werden. Die Pflegeschulen werden kostenfrei sein, wobei teilweise das erhobene Schulgeld abgeschafft wird. Außerdem wird eine angemessene und bessere Ausbildungsvergütung für alle Azubis ermöglicht. Das führt zu vielfältigeren und flexibleren Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Pflegekräfte. Das Pflegestudium und seine Einführung werden die Aufstiegsmöglichkeiten verbessern, sodass der Pflegeberuf allgemein einen höheren Stellenwert bekommt. Dabei ist das nicht nur für die Azubis vorteilhaft, sondern auch für den Staat sowie für die pflegebedürftigen Menschen. Ein besseres Gesetz für die Ausbildung als Pflegekraft hat die Wertsteigerung des Pflegeberufs und der Arbeitsmöglichkeiten als Ziel.