Empfehlenswerte Gurte für den Treppenlift

Posted on June 26, 2018 in Barrierefreiheit, Sicherheit by

Wenn eine Person mit Behinderung, welche keine Treppen bewältigen kann, weil sie körperlich eingeschränkt ist oder gar im Rollstuhl sitzt, trotzdem von einem Stockwerk in das andere kommen möchte und muss, dann kann sich diese von einem Treppenlift die Treppe rauf und wieder herunter befördern lassen.

Wie bei jeglicher Art von Transport muss die Person mit Behinderung auch bei dem Transport im Treppenlift ausreichend und angemessen gesichert werden, um Unfälle zu vermeiden. Die Sicherheitsgurte für den Treppenlift sind nicht einfach nur eine reine Sicherheitsmaßnahme, sondern gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht für die Person, welche sich in dem Treppenlift befördern lässt.

Unterschiedliche Sicherheitsgurte

Um Menschen mit Behinderung in dem Treppenlift gut und angemessen sichern zu können, gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Gurten, welche sich sowohl in der Anbringung an den Treppenlift als auch in der Passgenauigkeit unterscheiden. So kann man zwischen den folgenden vier Gurten wählen: den Beckengurten, den 3-Punkte-Gurten, den 5-Punkte-Gurten und schließlich den Beingurten.

Beckengurte

Der Klassiker und somit auch Standardgurt für Treppenlifte ist der sogenannte Beckengurt, welcher den Körper dadurch festhält, dass er an dem Becken der beförderten Person verläuft.

Wichtig, damit die bedürftige Person nicht von dem Treppenlift rutscht und fest an diesen festgebunden wird, ist, dass der Beckengurt perfekt an das Becken der Person mit Behinderung passt, also genau für den Umfang des Beckens angepasst ist. Damit die Personen, welche in dem Treppenlift befördert werden, den Gurt allein, ohne Probleme benutzen können, gibt es den Beckengurt sowohl für Rechts- als auch für Linkshänder.
Auch bei dem Verschluss gibt es Unterschiede. So kann man zwischen einem einfacher zu handhabenden, einhakenden Element und einem klassischen, etwas kraftintensiveren Gurtstecker wählen.

3- und 5-Punkte-Sicherheitsgurte

Neben den klassischen Beckengurten sind auch die 3- und 5-Punkte-Sicherheitsgurte beliebt und weit verbreitet, wobei der 3-Punkte-Sicherheitsgurt vielen aus dem Automobil bekannt und somit ein Begriff sein dürfte. Er wird, wie die Zahl „3“ bereits sagt, an den drei Stellen, einmal in Kopfhöhe und zweimal links und rechts vom Becken, fixiert. Der Oberkörper wird dabei nicht fixiert – dafür sorgt der 5-Punkte-Gurt, welcher zu den bereits genannten Stellen zusätzlich auch den Oberkörper fest fixiert.

Beingurte

Während einer der drei oben genannten Gurte sicherheitstechnisch vorgeschrieben und somit Pflicht ist, können die Beingurte optional und bei Bedarf angebracht werden und sind somit zusätzlich zu einem der Sicherheitsgurte an dem Treppenlift befestigt. Durch einen Beingurt werden die Beine umschlossen. Er hilft dabei, dass die Person, welche in dem Treppenlift befördert wird, ergonomisch und bequem sitzt.

Fazit

Menschen mit Behinderung, welche auf den Treppenlift angewiesen sind, um die Stufen im Haus bewältigen zu können, müssen mit einem Sicherheitsgurt gesichert sein. Nur so kann verhindert werden, dass die Personen von dem Treppenlift abrutschen und sich somit Verletzungen zuziehen. Für welchen der drei Gurte sich die einzelne Person entscheidet, kommt darauf an, mit welchem der drei genannten Sicherheitsgurte sie am besten klar kommt und mit welcher Variante sie sich am sichersten fühlt. Der Beingurt ist, wie gesagt, kein Muss, sondern eine Option, welche zusätzlich verwendet werden kann, wenn es gewünscht ist.