Hürden des Alltags

Posted on June 3, 2016 in Barrierefreiheit by

Die Herausforderungen im Alltag sind für Menschen mit Behinderung sehr vielfältig. Je nach Handicab können eingeschränkte Mobilität und mehr für eine ständige Abhängigkeit sorgen. Der öffentliche Nahverkehr ist gerade für Menschen im Rollstuhl eine tägliche Bürde. Experten vergeben Deutschland lediglich 4 bis 6 von 10 erreichbaren Mobilitätspunkten. Besonders die ländlichen Regionen sind auch heutzutage kaum auf Menschen im Rollstuhl und ähnliches vorbereitet. Zu den verbreitetsten Bremsen der Mobilität gehören noch immer Stufen! Des Weiteren sind Aufzüge oft defekt und verhindern das Vorankommen der darauf angewiesenen Menschen.

Deutschland´s Mobilitätsbremsen lockern

Einige Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen könnten die Bremsen lösen. Im Gegensatz zu anderen nimmt Deutschland seine Pflicht bereits ernst, wobei es sicherlich stets Potenzial zur Optimierung gibt. Die Barrierefreiheit zählt als wichtiges Qualitätsmerkmal unseres Landes und bestimmt die Teilhabe der Rollstuhlfahrer maßgeblich mit. Die unabhängige Nutzung von Bussen, Bahn und Co macht die Teilhabe an der Gesellschaft erst möglich und darf daher nie in Vergessenheit geraten. Unterschiedliche gesetzliche Regelungen zielen auf die Barrierefreiheit im Personenverkehr ab. Diese sind beispielsweise hier zu finden:

Die Barrierefreiheit gilt hierzulande als Qualitätsgewinn und lässt unsere Gesellschaft zusammenrücken. Gerade der Bus- und Bahnverkehr gilt als besonders wichtig. Veränderungen sind ersichtlich, zumal die Eisenbahnen genauso in die Pflicht genommen wurden wie andere Betreiber. Die Deutsche Bahn stellte 2012 ihr zweites Programm für Barrierefreiheit vor, welches durchaus innovatives enthielt. Da noch lange nicht alle der etwa 5400 Bahnhöfe berücksichtigt werden können, setzt die Bahn Prioritäten. Einerseits verständlich, das nicht alles auf einmal änderbar ist. Andererseits sorgt dies für zahlreiche schwierige Situationen in der Praxis. Die Bahnhöfe der Großstädte mögen langsam auf Vordermann sein, aber was ist mit den tausenden kleinen auf dem Lande? Oft werden Rampen und andere Hilfsmittel erst nach Anmeldung im weitreichenden Vorfeld zur Verfügung gestellt. Dieser Umstand macht es Betroffenen schwierig, halbwegs flexibel zu reisen bzw. Termine wahrzunehmen. Luft nach oben besteht also noch immer!

BGG und seine Ziele

Im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde der Artikel 3 des Grundgesetz hervorgehoben: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden”. Es regelt also die Gleichstellung und sorgt gleichermaßen für die Barrierefreiheit in öffentlichen Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes. Unter anderem sagt es aus, dass alles, was von Menschen gestaltet wird, auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein soll. Beispielsweise sollen Wege und Eingänge für alle zugänglich sein und wichtige Informationen müssen auch für sinnengetrübte Menschen verständlich gemacht werden. Grundsätzlich soll die Selbstständigkeit des Menschen gewahrt bleiben, was auch durch viele innovative Wege und Mittel bereits möglich gemacht wird. Seit der Einführung 2002 ist das BGG ein wichtiger Teil für die Teilhabe der Menschen.