Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung

Posted on August 19, 2020 in Leben mit Corona by

Masken sind das neue Streitthema in Deutschland. Wie in vielen anderen europäischen Ländern schränkt sie den Alltag der Menschen ein. Masken sollen beim Einkaufen getragen werden, bei den Ärzten und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Bahnhofsgebäude, sowie an den Bus- und Bahnhaltestellen der Städte. Gerade für Menschen mit Behinderung ist es meist eine Tortur eine Maske zu tragen, ebenso für Asthmatiker und Menschen, die eine Atemwegserkrankung haben. Vor allem bei der Hitze, die im Sommer über Deutschland hereinbricht, bekommen sie sehr schlecht Luft.

Es gibt Ausnahmen für das Tragen einer Maske

In verschiedenen Städten werden Menschen mit Behinderung der Maskenpflicht entbunden, was für diese eine große Entlastung ist. Viele Menschen werden jedoch deshalb angefeindet. Die gute Etikette, die die Menschen vielleicht früher einmal fremden Leuten gegenüber an den Tag gelegt haben, ist Vergangenheit. Ladenbesitzer können schnell unfreundlich werden, wenn es um die Maskenpflicht geht.

Das Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass allen Bürgern, egal, ob mit Maske oder ohne, der Zutritt in einen Laden ermöglicht werden muss. Sei es der Zugang in die Post, in den Lebensmittelladen oder andere Einrichtungen in der Stadt.

Viele Geschäftsinhaber lassen trotzdem nicht mit sich reden und weisen den „Nichtmaskenträgern“ die Tür. Andere Gäste im Laden, die so etwas beobachten, sollten sich einmischen, auch wenn Unruhe in das gesamte Geschäft bringen. Man sollte bei Menschen mit Behinderung und kranken Leuten Verständnis zeigen und vor allem nicht gleich aus der Haut fahren, sondern freundlich bleiben.

Welche Vorgaben gibt es zum Tragen einer Maske?

Die allgemeine Maskenpflicht wurde wegen Corona im April eingeführt. Seitdem ist es, egal, welche Temperaturen draußen sind, Pflicht diese zu tragen. Doch es gibt dafür noch kein richtiges Gesetz und keine klaren Handlungsanweisungen.

Leider ist die Feindseligkeit der Mitbürger in der Corona-Krise sehr gestiegen. Viele wirken aggressiv, gehen auf ihre Mitmenschen los und feinden diese an. Es sollte generell aufgeklärt werden, welche Menschen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind und welche nicht. Menschen mit Behinderung sollte man mit Respekt behandeln und versuchen zu helfen, wenn diese irgendein Handicap haben. Sowas lernt man normalerweise schon im Kindesalter. Der Mindestabstand gilt für diese Personen. Außerdem heißt es doch immer, wenn man einen Mundschutz trägt, schützt man sich ja selbst auf eine bestimmte Art.

Anfeindungen sind an der Tagesordnung

Der Landesbehindertenbeauftragte der Stadt Bremen, Wolf Arne Frankenstein, wies noch einmal daraufhin, dass es Ausnahmen geben kann und diese akzeptiert werden sollen. Wolf Arne Frankenstein hat sich mit dem Senat zusammengeschlossen und engagiert sich für mehr Toleranz im Umgang mit Menschen mit Behinderung.

Auch in Stuttgart gibt es viel Unverständnis. Anfeindungen sind hier an der Tagesordnung. Menschen mit Behinderungen steigen ohne Masken in den Bus oder die Bahn und schon geht die Diskussion los. Alle Mitbürger haben ein Recht auf ein soziales Leben außerhalb ihrer vier Wände, möchten einkaufen gehen und sich frei bewegen. Als Nachweis, dass keine Maske getragen werden muss, reicht der Schwerbehindertenausweis leider meist nicht aus und ein Attest vom Arzt zu erhalten, ist nicht immer leicht. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sollte man eine Ausnahme machen.

Viele Betroffene melden sich in Stuttgart deswegen bei der Antidiskriminierungsstelle und geben ihre Beschwerden dort weiter. Auch hier verweigern viele Geschäfte den Menschen den Zutritt – das sollte in Zukunft vermieden werden. Es gibt Menschen mit Behinderung, die nicht weit zum Einkaufen fahren können und deshalb sollte auch der Laden um die Ecke die Ausnahmen tolerieren. Das AGG sollte beachtet werden. Dies gilt für Personen mit Behinderungen, die normal am öffentlichen Leben teilhaben können.

Welche Vorschriften gelten in den Nachbarländern?

In anderen Ländern, wie Dänemark oder Holland, gelten andere Regeln. In Holland braucht man beim Einkaufen die Masken nicht zu tragen, lediglich im ÖPNV sind diese Pflicht und hohe Strafen drohen, wenn man sie nicht trägt oder nicht richtig trägt. In Dänemark muss man weder im Zug noch im Bus oder in Läden eine Maske tragen. – Das kann sich jedoch auch von jetzt auf gleich ändern, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder ansteigt. Eine Alternative zur Maske sind Visiere, die entweder vom Laden frisch desinfiziert abgegeben werden oder die man sich selbst besorgt und in Läden aufsetzen kann. Diese schützen andere Menschen vor einer Infektion, jedoch nicht den Tragenden selbst.