Pflegegrade: Diese Abstufungen gibt es und das bedeuten sie

Posted on March 8, 2021 in 24h pflege, Pflegekraft by

Es gibt fünf Pflegegrade, die darüber entscheiden, welche Zuschüsse die Versicherten durch ihre Pflegekasse erhalten. Je bedürftiger und je höher damit auch der Pflegegrad, desto höher sind in der Regel auch die Geld- und Sachleistungen, die die entsprechende Person erhält. Ein Pflegegrad kann dann beantragt werden, wenn eine Person in ihrer Selbstständigkeit oder Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Damit der Antrag bewilligt wird, muss wiederum eine Pflegebegutachtung durchgeführt werden, die den entsprechenden Pflegegrad bestätigt. Die Beantragung eines Pflegegrads ist nicht zwingend notwendig, allerdings dann hilfreich, wenn man zusätzliche Geldleistungen oder Vorteile erhalten will.

Pflegestufen ermöglichen eine Einteilung nach Schwere der Behinderung

Verschiedene Kriterien entscheiden über den Grad der Pflegebedürftigkeit

Der Grad der Selbstständigkeit und damit auch des Pflegegrads wird durch sechs verschiedene Kriterien bestimmt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Module (außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung), die zwar auch bestimmt werden, die allerdings nicht für die Einstufung des Pflegegrades berücksichtigt werden. Diese Kriterien dienen den Pflegekräften lediglich zur Erstellung eines Pflegeplans. Je nachdem wie viel Unterstützung der Antragsteller bei den aufgeführten Kriterien benötigt, desto mehr Punkte werden vergeben. Je höher die Punktzahl ist, desto höher ist die Pflegebedürftigkeit und desto höher ist in der Regel auch der Pflegegrad, der anschließend vergeben wird.

Pflegegrade und ihre Bedeutung

  • Pflegegrad 1: Der Patient kann seinen Alltag weitestgehend selbstständig bewältigen.
  • Pflegegrad 2: Die Eigenständigkeit der betroffenen Person ist eingeschränkt.
  • Pflegegrad 3: Die Eigenständigkeit ist stark eingeschränkt.
  • Pflegegrad 4: Die Eigenständigkeit ist schwerwiegend eingeschränkt.
  • Pflegegrad 5: Die betroffene Person ist schwerwiegend in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und benötigt des weiteren einer zusätzlichen Versorgung durch Pflegepersonal.

Eine Vielzahl von Krankheiten und Einschränkungen kann zum Erhalt eines Pflegegrades führen

Es gibt viele verschiedene Krankheiten und Einschränkungen, die die Vergabe eines Pflegegrades sinnvoll oder notwendig machen. Dazu zählen beispielsweise Krebserkrankungen, Diabetes, Parkinson, ALS, Multiple Sklerose, Epilepsie, geistige Behinderungen und psychische Erkrankungen. Doch auch Dialysepatienten oder Menschen, die einen Schlaganfall oder einen Oberschenkelhalsbruch erlitten haben, können eine Genehmigung für eine Pflegegrad erhalten. Hier sind aber keine pauschalen Aussagen möglich. Wer sich gesundheitlich stark eingeschränkt fühlt und seinem Alltag oder Beruf nicht mehr so nachgehen kann, wie er es gerne würde oder zuvor getan hat, sollte sich am besten von seinem Hausarzt beraten lassen und gegebenenfalls einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Ob dieser letztendlich genehmigt wird, entscheiden die entsprechenden Gutachter der Pflegekassen.

Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen und Kostenerstattungen erhält der Bedürftige

Wer einen Pflegegrad von 1 hat, der hat in der Regel keinen Anspruch auf Pflegegeld oder andere Zuschüsse. Allerdings erhalten diese Personen dafür monatlich rund 125 Euro Erstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie zusätzlich noch 40 Euro für Pflegehilfsmittel für den Verbrauch, also beispielsweise Pflaster, Desinfektionsmittel und Bandagen. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält noch weitere Zusatzleistungen und Kostenerstattungen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 erhalten Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen wie eine ambulante Versorgung durch Betreuer oder einem häuslichen Pflegedienst. Außerdem erhalten Personen dieser Pflegestufen je nach Bedarf verschiedene Zuschüsse, wie etwa zur Wohnraumanpassung.