Schwerbehindertenausweis für Menschen mit Behinderung

Posted on January 22, 2021 in Förderung & Finanzierung by

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Ausweisdokument, das nicht nur Nachweis über den Status einer Schwerbehinderung liefert, sondern auch noch Auskunft über den Grad der Behinderung gibt. Ein Schwerbehindertenausweis ist in der Regel nicht unbegrenzt gültig, so dass auch das Ablaufdatum in dem Dokument vermerkt ist. Der Ausweis ist deshalb nötig, damit Menschen sich gegenüber verschiedenen Leistungsträgern als schwerbehindert ausweisen können. Das ist nicht nur notwendig, um verschiedene Leistungen und Vergünstigungen zu erhalten, sondern auch, um verschiedene Rechte in Anspruch nehmen zu dürfen.

Welche Anforderungen muss man erfüllen, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten?

Je nach Schwere der Behinderung wird ein unterschiedlicher Vermerk auf dem Schwerbehindertenausweis getätigt. Um überhaupt einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen Personen jedoch mindestens einen Behinderungsgrad von 50 haben. Alle Personen, die darunter liegen, gelten nicht als schwerbehindert und haben damit auch keinen Anspruch auf diese Art des Ausweises. Das gilt auch für Personen, die mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt sind, damit also einen Behinderungsgrad von mehr als 30, jedoch unter 50 haben.

Durch einen Schwerbehindertenausweis können Menschen mit Behinderungen Rabatte in vielen Einrichtungen bekommen

Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, muss seinen Wohnsitz außerdem in Deutschland haben. Außerdem muss auch ein Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden, um sicherzugehen, dass die entsprechenden Personen auch wirklich den Anforderungen entsprechen. Die Anträge können direkt im Versorgungsamt, aber auch ganz einfach online gestellt werden.

Ein Schwerbehindertenausweis besitzt nur eine begrenzte Gültigkeit

Hierzu wird in der Regel ein Formular mit detaillierten Angaben zur eigenen Person ausgefüllt. Dazu zählen nicht nur die Behinderung an sich, sondern auch Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und vieles mehr. Wird der Antrag genehmigt und liegt eine Schwerbehinderung von 50 oder mehr vor, so wird der Schwerbehindertenausweis ausgehändigt. Dieser ist allerdings für höchstens fünf Jahre gültig und ist damit befristet, da sich der gesundheitliche Zustand ändern kann. Wer eine Verlängerung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich daher frühzeitig darum kümmern und dies am besten drei Monate vor Ablauf tun. Natürlich kann sich der gesundheitliche Zustand auch vor Ablauf der Frist verändern. Ist das der Fall, ist der Inhaber des Schwerbehindertenausweises dazu verpflichtet, die Änderungen unverzüglich dem Versorgungsamt mitzuteilen, damit der Schwerbehindertenausweis auf diese Weise angepasst oder entzogen werden kann.

Zu was berechtigt der Besitz eines Schwerbehindertenausweises?

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, darf damit nicht automatisch auch auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung parken. Dafür ist nämlich ein spezieller Parkausweis notwendig. Dennoch erhalten Besitzer eines entsprechenden Ausweises einige Vorteile und Rechte, die ihnen den Alltag deutlich erleichtern können. Damit ist der Besitz eines solchen Ausweises trotz entsprechender Behinderung aber nicht unbedingt notwendig. Um bestimmte Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist der Besitz dieses Dokuments in den meisten Fällen jedoch zwingend erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Steuererleichterungen wie eine Ermäßigung der KFZ-Steuer und bestimmte Leistungen und Ausgleiche im Berufsleben, wie etwa ein besonderer Kündigungsschutz oder auch der Sonderurlaub. Die Höhe der Ausgleiche richtet sich dabei immer nach dem Grad der Behinderung.

Neben Steuerermäßigungen und Ermäßigungen im Berufsleben gibt es für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises häufig auch Rabatte und Vergünstigungen in Freizeiteinrichtungen. Dazu zählen Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder oder Kinos. Die zuständigen Behörden geben über alle Ermäßigungen auch gerne Auskunft.

Unter Umständen ist eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr möglich

Wer einen Schwerbehindertenausweis in grün-orangener Farbe besitzt und einen Vermerk über eine Geh- oder Sehbehinderung besitzt, hat den Regeln zufolge eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr. Das bedeutet, dass diese Personen damit das Recht auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben. Ganz kostenlos ist das allerdings nicht. Die Personen müssen sich hierfür eine spezielle Wertmarke beim Versorgungsamt besorgen, die bis zu 80 Euro jährlich kosten kann. Es gibt jedoch Personengruppen, die eine solche Marke auch komplett kostenlos erhalten können. Das jeweils zuständige Versorgungsamt ist hierbei der richtige Ansprechpartner.