Werkstätten für Menschen mit Behinderung – der Sprung ins Arbeitsleben

Posted on December 15, 2020 in Beruf, Inklusion by

Wie im deutschen Gesetz (§§ 33 Abs. 8, 102 Abs. 4 SGB IX) geregelt ist, haben Menschen mit Behinderung einen “Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben“. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob es sich um eine körperliche oder eine geistige Behinderung handelt. Der erste Schritt in das Arbeitsleben fällt jedoch vielen Menschen schwer, immerhin ändert sich der Alltag dadurch in der Regel vollständig. Wer eine Arbeitsstelle antritt, der hat dabei meistens die Möglichkeit, das zu machen, was einem wirklich Spaß macht und vor allem auch liegt. Das ist auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung möglich.

Für wen ist eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung das Richtige?

Behindertenwerkstätten sind für viele der Schritt in das Berufsleben

Werkstätten für Menschen mit Behinderung, oder auch Förderwerkstätten, wie sie noch genannt werden, sind speziell für Menschen mit Handicap angelegt und sollen diese in das Arbeitsleben eingliedern. Mittlerweile sind mehr als 275.000 Menschen in solchen Werkstätten angestellt und erhalten dabei in der Regel sowohl Arbeitsförderungsgeld, als auch Fahrtkosten erstattet. Wer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung anfangen möchte, der muss eine Bescheinigung über eine Erwerbsminderung beziehungsweise -unfähigkeit vorlegen, die besagt, dass die Person weniger als drei Stunden pro Tag in einer gewöhnlichen Arbeit leisten kann.

Menschen mit einer Schwerstbehinderung kommen in anderen Einrichtungen unter

Einem weiteren Gesetz (Absatz 2 von § 219 SGB IX) zufolge, dürfen Menschen mit einer Schwerst- oder Mehrfachbehinderung nicht in Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sein. Wer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten möchte, muss dem Gesetz zufolge nämlich ein “Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen“. Ist das nicht gewährleistet, so können die entsprechenden Personen in speziellen Tagesförderstätten oder Arbeitsgruppen tätig werden, die häufig auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung integriert sind. Das sogenannte Eingangsverfahren entscheidet darüber, ob die entsprechende Person für eine Anstellung in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung geeignet ist und welcher Arbeitsbereich am besten zu ihr passt. In dieser Zeit, die bis zu zwölf Wochen beträgt, wird ein Eingliederungsplan erstellt.

Wie läuft die Ausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung ab?

Die Ausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird als Berufsbildungsbereich verstanden. Nach einem Jahr wird geprüft, wie sinnvoll ein Fortsetzen der Tätigkeit ist und ob das Fortsetzen des zweiten Jahrs mit dem Aufbaukurs weitergeführt werden darf und sollte. Nach erfolgreicher zweijähriger Ausbildung wird der Arbeitsbereich gewechselt. Die Arbeitsplätze sind hierbei unbefristet. Allerdings ist es das Ziel, entsprechende Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern, sofern das möglich sein sollte. Menschen mit Behinderung wird dabei aber nicht nur bei einer Eingliederung in das tatsächliche Berufsleben geholfen. Stattdessen findet außerdem auch die Vorbereitung auf das selbstständige Leben statt – viele Werkstätten für Menschen mit Behinderung stehen nämlich eng in Verbindung mit Internaten oder Wohngruppen, die den Menschen ein eigenständiges Leben ermöglichen sollen. Dazu gehören Werte wie Pünktlichkeit, Hygiene, Ordnung, Ernährung, der Umgang mit Geld, die Verkehrserziehung und Kleidung.