Menschen mit Behinderung

Allgemeine Definition von Behinderung und die Gesetzeslage

Die allgemeine Definition von Behinderung beschreibt eine dauerhafte, gravierende körperliche, seelische und/ oder geistige Beeinträchtigung bei einem Menschen. Als dauerhaft gilt dieser Zustand, wenn er sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in den folgenden 6 Monaten nicht verändern wird.

Diese Definiton findet sich im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Hier liest sich die Definition wie folgt:

„ … die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen … .” ( SGB IX, 1, §2 )

Im Grundgesetz der BRD findet sich als Zusatz zu Artikel 3:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

In Deutschland wird, anders als im europäischen Ausland, der Begriff Behinderung in verschiedene Unterbegriffe eingeteilt. Man unterscheidet auf medizinischer, rechtlicher und pädagogischer Ebene in folgende Unterkategorien :

  • Körperbehinderung
  • geistige Behinderung
  • Gehörlosigkeit oder Einschränkung
  • Lernbehinderung
  • mehrfache Behinderung
  • Schwer- und Schwerstbehinderung
  • Sehbehinderung
  • Sprachbehinderung
  • Verhaltensstörung

Diese Behinderungen können angeboren oder Folgen von Unfällen oder Krankheiten sein. Auch Kriegsbeschädigungen können die Ursache sein. Die Folgen der einzelnen Behinderungen sind so unterschiedlich wie die Einschränkungen selbst. Bedürftigkeit besteht häufig an Hilfe im Alltag, an Sonderschulen und Kindergärten, an Betreuung und Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, vor allem aber an Integration im Alltag. Behinderung gilt also als Abweichung von der Norm.

Doch wer bestimmt diese Norm? Ist es nicht die Gesellschaft, die Werte und Normen festlegt und damit Menschen stigmatisiert und aussondert? Der Begriff der Integration ist hier allgegenwärtig, doch Integration meint ja, ursprünglich aussortierte, ausgesonderte Teile eines Ganzen, wieder zurück zu führen und damit zur Vervollständigung beizutragen. Im Bezug auf Menschen mit Behinderung meint das also eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, die diese Menschen zuvor ausgegliedert hat.

Zahlen und Statistik

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes lebten Anfang 2014 rund 7,5 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland. Das entspricht 9,4 % der Bevölkerung und beruft sich auf Zahlen der Versorgungsämter, die in Deutschland die Ausweise für Menschen mit Schwerbehinderung ausstellen. Diese Ausweise belegen den Grad der Behinderung der, die Auswirkungen auf die Teilhabe des Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben in der Gesellschaft betreffende Einschränkung,als Prozentzahl. Ab einer Einstufung von 50 % GdB hat ein Mensch eine schwerere Behinderung.

Nach der Statistik treten Behinderungen vor allem bei älteren Menschen über 75 auf ( ein Drittel ) , Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren machen 2 % der genannten Zahlen aus.
Rund 2,5 Millionen Menschen sind aktuell pflegebedürftig und beziehen Leistungen aus der Pflegeversicherung. 70% der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.

Die Tendenz beider Zahlen geht nach oben, sodass auch in Zukunft der Bedarf an Leistungen ambulanter Pflegedienste und Pflegeheimen, steigen wird.

Zitate und Weisheiten

„Narn vitlis nemo sine nascitur – kein Mensch wird ohne Fehler geboren.

lateinische Weisheit

„Glück kennt keine Behinderung.”

chinesische Weisheit

„Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk.”

Richard von Weizäcker

„Gerecht ist nicht, wenn jedes Kind einen Apfel vom Baum pflücken darf, sondern wenn das Kleinste unter ihnen eine Leiter bekommt.”

Alfred Buß

„Die Menschen, denen wir eine Stütze sind, die geben uns Halt im Leben.”

Marie von Ebner Eschenbach