Förderungen für die Umbaumaßnahmen

Posted on June 1, 2018 in Barrierefreiheit, Inklusion by

Wenn eine körperlich eingeschränkte Person Umbaumaßnahmen in ihrem zu Hause durchführen lassen möchte, um dies barrierefrei gestalten zu können und alleine in einer Wohnung leben zu können, kommen natürlich auch Gedanken über die zwangsläufig anfallenden Kosten auf.
Durch die hohen Sicherheitsmaßnahmen und die hochwertigen Technologien, welche für die Um- und Einbauten verwendet werden, entstehen mitunter auch hohe Kosten, für welche es jedoch Zuschüsse gibt.

Pflege- und Krankenkassen fördern Umbauten

So kann man sich bezüglich der Förderungsmaßnahmen für den barrierefreien Umbau an unterschiedliche Einrichtungen wenden. Eine davon ist zum Beispiel die Pflegekasse oder die Pflegeversicherung, welche die Person mit Behinderung mit bis zu 4000 Euro für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen unterstützen.

Die Krankenkasse unterstützt die Bedürftigen finanziell bei einzelnen, bestimmen Hilfsmitteln für ein barrierefreies Badezimmer. Auch Wohnbauförderprogramme fördern Menschen mit körperlichen Einschränkungen, wobei die Summen dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Des Weiteren kann sich die Person mit Behinderung an kommunale Förderprogramme, wie es sie beispielsweise in Dresden und Mannheim gibt, oder auch an Stiftungen wenden, wobei die Förderung dort von der Situation des Bedürftigen abhängig ist.

Ist man Sozialhilfeträger mit Grundsicherung oder bezieht Arbeitslosengeld II, kann man sich zudem an das Jobcenter wenden und dort eine finanzielle Untersuchung für den barrierefreien Umbau beantragen. Zu guter Letzt gibt es die kfw-Programme 159 und 455, durch welche Bedürftige durch Kredite oder Investitionszuschüsse gefördert werden.

Zu beachten

Zu beachten ist, dass viele dieser Förderungsmaßnahmen an bestimmte Normen gebunden sind, um die Förderung zu erhalten. Wenn diese Normen bei dem barrierefreien Umbau nicht eingehalten werden können, was zum Beispiel der Fall sein kann, wenn das Badezimmer zu klein für den normgerechten, barrierefreien Umbau ist, kann sich die Person mit Behinderung an die Krankenkasse, an die Pflegekasse sowie an Stiftungen und an Sozialhilfeträger wenden, welche normgerechte Umbaumaßnahmen des barrierefreien Umbaus nicht zur Voraussetzung für die Förderungsmittel machen.