Rechtliche Aspekte für Pflegekräfte aus Polen

Posted on January 19, 2019 in Pflegekraft by

Als Zeuge vieler polnischer Pflegekräfte in Deutschland, kommt irgendwann die Frage nach den rechtlichen Aspekten in den Vordergrund. Natürlich will man bei einer Pflegekraft wissen, ob sie legal in Deutschland zu haben ist und ob man irgendwelche Regeln befolgen muss, bis man 100 % sicher ist, dass alles rechtlich korrekt verläuft. Diese Frage beschäftigt sehr viele Familien, die Ausschau nach einer Pflegekraft halten. Genau aus diesem Grund gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die polnischen Pflegekräfte in Deutschland legal angestellt werden können. An erster Stelle kommt die Pflegekraft, die durch die Entsendung der Person, die im Ausland beschäftigt ist. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit einer normalen und üblichen Festanstellung. Die weiteren Beschäftigungsformen sind beispielsweise selbständige Betreuungs-oder Pflegekräfte, die aber aus vielen Gründen vermieden werden sollten. Das liegt daran, dass bei denen die Rechtssicherheit relativ unklar ist.

Pflegekräfte, die durch eine Person im Ausland entsendet sind

Dieser Weg ist meistens bei vielen polnischen Pflegekräften verwendet. Dabei wird die Pflegekraft bei einem EU-Unternehmen angestellt, wobei sie für einen gewissen nach Deutschland entsendet wird. Somit werden alle Arbeitgeberpflichten, dabei Sozialabgaben von dem ausländischen Unternehmen erledigt und getragen, und an eine entsprechende Behörde weitergeleitet. Dabei sollte besonders geachtet werden, dass die Familie über einen regionalen Ansprechpartner verfügt, der die entsprechende Sprache spricht. Somit kann er die Interessen beim ausländischen Unternehmen vertreten. Die legale Entsendung wird durch eine A1 Bescheinigung nachgewiesen. Der Prozess der Ausstellung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen, abhängig von der Ansässigkeit des Unternehmens. Diese Bescheinigungen werden regelmäßig kontrolliert, sodass der Prozess der Anstellung einer Pflegekraft immer legal bleibt.

Festanstellung

Eine weitere Möglichkeit ist, die polnischen Pflegekräfte sozialversicherungspflichtig anzustellen. Viele Unternehmen bieten diesen Pflegekräften erst einen Sprachkurs und eine Weiterbildung an, bevor sie den Familien zugeteilt werden. Somit werden sie genau wie die deutschen Pflegekräfte behandelt. Das können aber nur diejenigen Unternehmen anbieten, die eine Genehmigung des EU-Freizügigkeitsgesetzes bekommen haben. Die polnischen Pflegekräfte werden bei diesen Unternehmen eingestellt, und zwar samt Arbeitsvertrag und durch das Verfolgen des deutschen Arbeitsrechts. Jede Pflegekraft ist unfallversichert und verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Weitere Möglichkeiten

Noch eine Möglichkeit wäre, dass eine Familie die Pflegekraft selber bei sich anstellt. Dabei muss diese Familie allerdings die Arbeitgeberpflichten auf sich nehmen und die Risiken tragen, die sich daraus ergeben können. Somit hat die Familie zwar eine eigene Pflegekraft, doch das Risiko ist dabei größer. Ein Vorteil besteht darin, dass die Weisungspflicht der Pflegekraft gegenüber ausgeübt wird. Somit gibt es keinen Raum für Schwarzarbeit oder Sozialbeitragsbetrug. Die polnischen Pflegekräfte sind also legal und können problemlos angestellt werden. Das ist jedoch erst seit ein paar Jahren möglich. Im Mai 2004 wurde es im Rahmen der EU-Osterweiterung erlaubt, osteuropäische, darunter auch polnische Pflegekräfte nach Deutschland zu versenden. Somit ist eine Zusammenarbeit zwischen Osteuropa und Deutschland ermöglicht, wobei beide Seiten daraus profitieren können.