Die neue Pflegereform 2017 – Was hat sich geändert?

Posted on March 31, 2019 in Pflegekraft by

Die Pflege ist ein sehr wichtiger Bereich in Deutschland und jedes Jahr wird besonders viel Zeit damit verbracht, sie zu befördern und zu verbessern. Da die demografischen Daten eine Verlängerung des Lebensalters bei den Deutschen zeigen, wird vermutet, dass jedes Jahr mehr und mehr Menschen gepflegt werden müssen. Gerade deshalb werden Pflegereformen organisiert und durchgeführt. In Deutschland gibt es im Jahr 2017 sogar 2,7 Millionen Pflegebedürftige, für die bessere Bedingungen geschaffen werden sollten. Aus diesem Grund kam es zu einer Reform des Gesetzes aus dem Jahre 1995, und somit zu vielen Veränderungen. Durch diese Reform ist es zu höheren Leistungen und mehr Anspruchsberechtigten gekommen, ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eingeführt worden und durch die neuen Einstufungskriterien ist das bisherige System komplett verändert worden.

Pflegestufen

Vor der Reform gab es drei Pflegestufen, wobei sich diese Pflegestufen jetzt in so genannte Pflegegrade verwandelt haben. Auch der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist erweitert worden. Bei der Bestimmung der Pflegedürftigkeit ist jetzt nicht mehr der minuten-getaktete Hilfsbedarf bei verschiedenen Aktivitäten wie Ernährung oder Mobilität wichtig, sondern wie lange kann der Antragsteller noch selbstständig leben. Somit bekommen Menschen mit Demenz oder ähnlichen psychischen Erkrankungen früher ein Recht auf Pflege. Außerdem greift der neue Pflegegrad 1 früher als die Pflegestufe 1.

Die Kriterien bei der Einstufung

Durch die Reform gibt es weiterhin andere Kriterien bei der Einstufung des Pflegegrades. Jetzt ist es wichtig, wie lange die Betroffenen noch selbstständig leben können und bei welchen Aktivitäten sie unterstützt werden sollten. Außerdem ist es wichtig, ob die pflegebedürftige Person ihre Medikamente selber einnehmen kann der ob sie sich selber im Alltag zurechtzufinden kann. Eine Neuheit besteht darin, dass es bei der Bestimmung des Pflegegrads nun wichtig ist, ob die Menschen Kontakt mit anderen Menschen haben, und wie sie sich dabei benehmen. All diese Kriterien werden jetzt in Betracht gezogen, sodass die Einstufung eine größere Relevanz bekommt. Durch die Punkte, die die pflegebedürftigen Menschen dabei bekommen, wird die Einstufung bestimmt.

Leistungshöhe

Eine wichtige Neuheit ist die Erhöhung der Leistungen in meisten Bereichen. Früher bekamen die Pflegebedürftigen von der Pflegekasse maximal 728 Euro pro Monat, wobei dieser Beitrag durch die Reform auf 901 Euro pro Monat gestiegen ist. Wenn es sich bei dem Pflegebedürftigen um eine vollstationäre Versorgung handelt, bekommt er nicht 2005 Euro, anstatt den bisherigen 1995 Euro. Auch andere Bereiche der Pflege sind betroffen.

Weitere Veränderungen

Durch die Reform bekommen jetzt viel mehr Menschen eine Chance, als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Somit wird deren Leben erleichtern und sie können sich in einem Pflegeheim oder von einer Pflegekraft versorgen lassen. Außerdem hat jetzt jeder Bewohner eines Pflegeheims die Möglichkeit, zusätzliche Betreuung und Dienstleistungen zu fördern, wie es zum Beispiel Spaziergänge sind. Die Reform setzt viel Wert darauf, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich im Eigenheim bleiben, sodass die Relevanz der Pflegekräfte größer geworden ist. Dazu bekommen die Pflegenden bis zu 125 Euro pro Monat für bestimmte Alltagshilfen wie es Duschstühle oder eine Gehhilfe sind.