Neue Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen

Posted on September 10, 2020 in Förderung & Finanzierung by

Kurz zur Info von Pauschbeträgen. Je nach Grad der Behinderung kann ein Mensch mit Behinderung einen Pauschbetrag geltend machen, anstelle von Steuerermäßigungen. Dabei kommt es darauf an, wie hoch der Behindertengrad ist.

Die Pauschbeträge wurden seit 45 Jahren nicht erhöht

Blinde Menschen können bis zu 3700 Euro einfordern. Menschen mit einer Behinderung von 25 % Prozent im Ausweis bekommen eine Rückerstattung von 310 Euro pro Jahr. Sollten Menschen erst am Ende eines Jahres durch einen Unfall eine Behinderung davon tragen, so kann dieses Geld auch noch eingefordert werden. Mit dem Pauschbetrag ist das Geld, was man für normale Leistungen bekommt, abgegolten. Zusätzliche Kosten werden berücksichtig, bsp. Operationskosten oder Kurkosten.

Am besten informieren sich Betroffene bei der jeweiligen Behörde und legen Ihre Dokumente inklusive des Behindertenausweises vor, damit der Pauschbetrag errechnet werden kann.

Die Beträge werden in Zukunft erhöht, so dass die Menschen mit Behinderung mehr Geld erhalten. Seit 45 Jahren bekommen Menschen diese Pauschbeträge und sie wurden nie erhöht. Es wird also Zeit. Alles wird teurer, somit es schon längst überfällig auch diese Vergünstigungen anzupassen.

Das ist auch ein wichtiger Grund, weil viele Menschen trotz ihrer Behinderung normal arbeiten gehen und Einkommenssteuer bezahlen. Sie haben aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Kosten im Privatleben als andere Menschen, die durch diesen Betrag gedeckt oder zum Teil bezahlt werden können.

Die finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist besonders wichtig

Man spricht sogar davon, dass die Pauschbeträge für den jeweiligen Grad der Behinderung verdoppelt werden sollen. Gerade für die Kosten, die zusätzlich für Anschaffungen und andere Dinge entstehen. Auch soll man die Beiträge schon ab einem Behinderungsgrad von 20 % in Anspruch nehmen können.

Neben dem normalen Pauschbetrag, der nun bald verdoppelt wird, gibt es noch einen Fahrkosten-Pauschbetrag, der ebenfalls neu eingeführt wird. Menschen, die Einkommenssteuer bezahlen, können diesen Betrag zurückbekommen, auch Eltern von Kindern mit einer Behinderung und Ehe-, sowie Lebenspartner.

Neben diesen beiden Beträgen wird auch der Pflege-Betrag erhöht, dieser richtet sich jedoch nach den Pflegegraden, die vor einiger Zeit aus den verschiedenen Pflegestufen, je nach Grad der Behinderung, entsprungen sind. Die Pflegegrade 2 und 3 sind besonders betroffen.

Neben dem Pauschbetrag sollen die Nachweispflichten verschlankt werden

Das heißt, Anspruchsberechtigte sind nicht mehr verpflichtet, jeden einzelnen Hinweis auf Hilfsmittel einzureichen. Das ist eine Entlastung für viele Menschen, die eh schon einen erschwerten Alltag haben. Alle Angaben sollen ab dem 1. Januar 2021 gelten und im nächsten Jahr vielen Menschen mehr finanzielle Sicherheit bieten. Das ist ein Vorschlag vom Bundesministerium und wird hoffentlich bald in die Tat umgesetzt.

Natürlich ist es nicht immer möglich 100 Prozent richtig zu agieren und Menschen mit Behinderung müssen sich dennoch noch um vieles selbst kümmern, bsp. dass der Betrag auch auf den Konten eingeht. Doch das ist das kleinere Übel der ganzen Sache. Der Staat ist dabei, Menschen mit Handicaps zu unterstützen, ihnen ein Ziel zu bieten, trotzdem arbeiten zu gehen und ihre Medikamente und Hilfsmittel bezahlen zu können.