Pflegegrade: Diese Abstufungen gibt es und das bedeuten sie
Posted on March 8, 2021 in 24h pflege, Pflegekraft by pflege
Es gibt fünf Pflegegrade, die darüber entscheiden, welche Zuschüsse die Versicherten durch ihre Pflegekasse erhalten. Je bedürftiger und je höher damit auch der Pflegegrad, desto höher sind in der Regel auch die Geld- und Sachleistungen, die die entsprechende Person erhält. Ein Pflegegrad kann dann beantragt werden, wenn eine Person in ihrer Selbstständigkeit oder Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Damit der Antrag bewilligt wird, muss wiederum eine Pflegebegutachtung durchgeführt werden, die den entsprechenden Pflegegrad bestätigt. Die Beantragung eines Pflegegrads ist nicht zwingend notwendig, allerdings dann hilfreich, wenn man zusätzliche Geldleistungen oder Vorteile erhalten will.
Verschiedene Kriterien entscheiden über den Grad der Pflegebedürftigkeit
Der Grad der Selbstständigkeit und damit auch des Pflegegrads wird durch sechs verschiedene Kriterien bestimmt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Module (außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung), die zwar auch bestimmt werden, die allerdings nicht für die Einstufung des Pflegegrades berücksichtigt werden. Diese Kriterien dienen den Pflegekräften lediglich zur Erstellung eines Pflegeplans. Je nachdem wie viel Unterstützung der Antragsteller bei den aufgeführten Kriterien benötigt, desto mehr Punkte werden vergeben. Je höher die Punktzahl ist, desto höher ist die Pflegebedürftigkeit und desto höher ist in der Regel auch der Pflegegrad, der anschließend vergeben wird.
Pflegegrade und ihre Bedeutung
- Pflegegrad 1: Der Patient kann seinen Alltag weitestgehend selbstständig bewältigen.
- Pflegegrad 2: Die Eigenständigkeit der betroffenen Person ist eingeschränkt.
- Pflegegrad 3: Die Eigenständigkeit ist stark eingeschränkt.
- Pflegegrad 4: Die Eigenständigkeit ist schwerwiegend eingeschränkt.
- Pflegegrad 5: Die betroffene Person ist schwerwiegend in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und benötigt des weiteren einer zusätzlichen Versorgung durch Pflegepersonal.
Eine Vielzahl von Krankheiten und Einschränkungen kann zum Erhalt eines Pflegegrades führen
Es gibt viele verschiedene Krankheiten und Einschränkungen, die die Vergabe eines Pflegegrades sinnvoll oder notwendig machen. Dazu zählen beispielsweise Krebserkrankungen, Diabetes, Parkinson, ALS, Multiple Sklerose, Epilepsie, geistige Behinderungen und psychische Erkrankungen. Doch auch Dialysepatienten oder Menschen, die einen Schlaganfall oder einen Oberschenkelhalsbruch erlitten haben, können eine Genehmigung für eine Pflegegrad erhalten. Hier sind aber keine pauschalen Aussagen möglich. Wer sich gesundheitlich stark eingeschränkt fühlt und seinem Alltag oder Beruf nicht mehr so nachgehen kann, wie er es gerne würde oder zuvor getan hat, sollte sich am besten von seinem Hausarzt beraten lassen und gegebenenfalls einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Ob dieser letztendlich genehmigt wird, entscheiden die entsprechenden Gutachter der Pflegekassen.
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen und Kostenerstattungen erhält der Bedürftige
Wer einen Pflegegrad von 1 hat, der hat in der Regel keinen Anspruch auf Pflegegeld oder andere Zuschüsse. Allerdings erhalten diese Personen dafür monatlich rund 125 Euro Erstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie zusätzlich noch 40 Euro für Pflegehilfsmittel für den Verbrauch, also beispielsweise Pflaster, Desinfektionsmittel und Bandagen. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält noch weitere Zusatzleistungen und Kostenerstattungen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 erhalten Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen wie eine ambulante Versorgung durch Betreuer oder einem häuslichen Pflegedienst. Außerdem erhalten Personen dieser Pflegestufen je nach Bedarf verschiedene Zuschüsse, wie etwa zur Wohnraumanpassung.
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für Menschen mit Behinderung
Posted on February 18, 2021 in Beruf, Förderung & Finanzierung by pflege
Nicht jeder ist gesundheitlich dazu in der Lage, einem Vollzeitjob nachzugehen. Krankheiten, körperliche oder geistige Behinderungen und auch Schicksalsschläge machen es oftmals notwendig, beruflich zurückzutreten und weniger zu arbeiten als vorher. Wer aufgrund seiner Gesundheit nur noch wenige Stunden täglich arbeiten kann, während es zuvor noch weitaus mehr waren, hat die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen. Auch Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, haben unter Umständen Anspruch auf diese Art der Rente, sofern sie nicht oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sein sollten.
Bevor eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bewilligt wird, werden zunächst Reha-Maßnahmen ergriffen
Je nachdem ob diese Rente das bisherige Einkommen ergänzt oder sogar ganz ersetzt, unterscheidet es sich, ob es sich um eine Teil- oder Vollrente handelt. Das hängt wiederum aber von der Leistungsfähigkeit von der entsprechenden Person ab. Bevor eine Teil- oder auch Vollrente gewährt wird, wird dabei in der Regel geprüft, ob die Leistungsfähigkeit durch bestimmte Maßnahmen, die der Rehabilitation der Person dienen, wieder gesteigert werden kann. Ziel dabei ist, dass die Person selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann, ohne dabei frühzeitig auf die Auszahlung ihrer Rente angewiesen zu sein.
Nicht jeder ist dazu berechtigt, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten
Um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen gibt es eine Wartezeit von fünf Jahren, zum anderen müssen in diesen fünf Jahren vor dem Eintritt der vollen oder teilweisen Rente mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Arbeit getätigt worden sein. Werden diese Voraussetzungen erfüllt und kann jemand aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als sechs, jedoch mehr als drei Stunden pro Tag einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, hat er Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Die Höhe der Rente beträgt aus dem Grund nur die Hälfte einer vollen Rentenzahlung, da die Person noch in der Lage ist, zumindest teilweise für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Der Anspruch auf diese Art der Rente besteht aber nur dann, sofern kein entsprechender Arbeitsplatz gefunden werden kann, der auf die Bedürfnisse der entsprechenden Person abgestimmt ist.
Es wird unterschieden zwischen Renten wegen teilweiser und Renten wegen voller Erwerbsminderung
Im Gegensatz zur Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit gibt es noch die Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn Berufstätige nicht mehr dazu in der Lage sind, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten, wenn Rehamaßnahmen nicht mehr greifen und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, wie sie auch bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit der Fall sind. Allerdings gibt es auch hier spezielle Fälle. Voll erwerbsgemindert ist beispielsweise auch, wer in mindestens 20 Jahre in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung gearbeitet hat oder in einer beschützenden Einrichtung beschäftigt ist. Auch wer wegen seiner Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden kann und darf, hat einen entsprechenden Anspruch. Einzelfälle sollten am besten in einer speziellen Beratungsstelle geklärt werden, wie beispielsweise die der der Deutschen Rentenversicherung.
Schwerbehindertenausweis für Menschen mit Behinderung
Posted on January 22, 2021 in Förderung & Finanzierung by pflege
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Ausweisdokument, das nicht nur Nachweis über den Status einer Schwerbehinderung liefert, sondern auch noch Auskunft über den Grad der Behinderung gibt. Ein Schwerbehindertenausweis ist in der Regel nicht unbegrenzt gültig, so dass auch das Ablaufdatum in dem Dokument vermerkt ist. Der Ausweis ist deshalb nötig, damit Menschen sich gegenüber verschiedenen Leistungsträgern als schwerbehindert ausweisen können. Das ist nicht nur notwendig, um verschiedene Leistungen und Vergünstigungen zu erhalten, sondern auch, um verschiedene Rechte in Anspruch nehmen zu dürfen.
Welche Anforderungen muss man erfüllen, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten?
Je nach Schwere der Behinderung wird ein unterschiedlicher Vermerk auf dem Schwerbehindertenausweis getätigt. Um überhaupt einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen Personen jedoch mindestens einen Behinderungsgrad von 50 haben. Alle Personen, die darunter liegen, gelten nicht als schwerbehindert und haben damit auch keinen Anspruch auf diese Art des Ausweises. Das gilt auch für Personen, die mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt sind, damit also einen Behinderungsgrad von mehr als 30, jedoch unter 50 haben.
Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, muss seinen Wohnsitz außerdem in Deutschland haben. Außerdem muss auch ein Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden, um sicherzugehen, dass die entsprechenden Personen auch wirklich den Anforderungen entsprechen. Die Anträge können direkt im Versorgungsamt, aber auch ganz einfach online gestellt werden.
Ein Schwerbehindertenausweis besitzt nur eine begrenzte Gültigkeit
Hierzu wird in der Regel ein Formular mit detaillierten Angaben zur eigenen Person ausgefüllt. Dazu zählen nicht nur die Behinderung an sich, sondern auch Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und vieles mehr. Wird der Antrag genehmigt und liegt eine Schwerbehinderung von 50 oder mehr vor, so wird der Schwerbehindertenausweis ausgehändigt. Dieser ist allerdings für höchstens fünf Jahre gültig und ist damit befristet, da sich der gesundheitliche Zustand ändern kann. Wer eine Verlängerung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich daher frühzeitig darum kümmern und dies am besten drei Monate vor Ablauf tun. Natürlich kann sich der gesundheitliche Zustand auch vor Ablauf der Frist verändern. Ist das der Fall, ist der Inhaber des Schwerbehindertenausweises dazu verpflichtet, die Änderungen unverzüglich dem Versorgungsamt mitzuteilen, damit der Schwerbehindertenausweis auf diese Weise angepasst oder entzogen werden kann.
Zu was berechtigt der Besitz eines Schwerbehindertenausweises?
Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, darf damit nicht automatisch auch auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung parken. Dafür ist nämlich ein spezieller Parkausweis notwendig. Dennoch erhalten Besitzer eines entsprechenden Ausweises einige Vorteile und Rechte, die ihnen den Alltag deutlich erleichtern können. Damit ist der Besitz eines solchen Ausweises trotz entsprechender Behinderung aber nicht unbedingt notwendig. Um bestimmte Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist der Besitz dieses Dokuments in den meisten Fällen jedoch zwingend erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Steuererleichterungen wie eine Ermäßigung der KFZ-Steuer und bestimmte Leistungen und Ausgleiche im Berufsleben, wie etwa ein besonderer Kündigungsschutz oder auch der Sonderurlaub. Die Höhe der Ausgleiche richtet sich dabei immer nach dem Grad der Behinderung.
Neben Steuerermäßigungen und Ermäßigungen im Berufsleben gibt es für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises häufig auch Rabatte und Vergünstigungen in Freizeiteinrichtungen. Dazu zählen Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder oder Kinos. Die zuständigen Behörden geben über alle Ermäßigungen auch gerne Auskunft.
Unter Umständen ist eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr möglich
Wer einen Schwerbehindertenausweis in grün-orangener Farbe besitzt und einen Vermerk über eine Geh- oder Sehbehinderung besitzt, hat den Regeln zufolge eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr. Das bedeutet, dass diese Personen damit das Recht auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben. Ganz kostenlos ist das allerdings nicht. Die Personen müssen sich hierfür eine spezielle Wertmarke beim Versorgungsamt besorgen, die bis zu 80 Euro jährlich kosten kann. Es gibt jedoch Personengruppen, die eine solche Marke auch komplett kostenlos erhalten können. Das jeweils zuständige Versorgungsamt ist hierbei der richtige Ansprechpartner.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung – der Sprung ins Arbeitsleben
Posted on December 15, 2020 in Beruf, Inklusion by pflege
Wie im deutschen Gesetz (§§ 33 Abs. 8, 102 Abs. 4 SGB IX) geregelt ist, haben Menschen mit Behinderung einen “Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben“. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob es sich um eine körperliche oder eine geistige Behinderung handelt. Der erste Schritt in das Arbeitsleben fällt jedoch vielen Menschen schwer, immerhin ändert sich der Alltag dadurch in der Regel vollständig. Wer eine Arbeitsstelle antritt, der hat dabei meistens die Möglichkeit, das zu machen, was einem wirklich Spaß macht und vor allem auch liegt. Das ist auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung möglich.
Für wen ist eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung das Richtige?
Werkstätten für Menschen mit Behinderung, oder auch Förderwerkstätten, wie sie noch genannt werden, sind speziell für Menschen mit Handicap angelegt und sollen diese in das Arbeitsleben eingliedern. Mittlerweile sind mehr als 275.000 Menschen in solchen Werkstätten angestellt und erhalten dabei in der Regel sowohl Arbeitsförderungsgeld, als auch Fahrtkosten erstattet. Wer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung anfangen möchte, der muss eine Bescheinigung über eine Erwerbsminderung beziehungsweise -unfähigkeit vorlegen, die besagt, dass die Person weniger als drei Stunden pro Tag in einer gewöhnlichen Arbeit leisten kann.
Menschen mit einer Schwerstbehinderung kommen in anderen Einrichtungen unter
Einem weiteren Gesetz (Absatz 2 von § 219 SGB IX) zufolge, dürfen Menschen mit einer Schwerst- oder Mehrfachbehinderung nicht in Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sein. Wer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten möchte, muss dem Gesetz zufolge nämlich ein “Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen“. Ist das nicht gewährleistet, so können die entsprechenden Personen in speziellen Tagesförderstätten oder Arbeitsgruppen tätig werden, die häufig auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung integriert sind. Das sogenannte Eingangsverfahren entscheidet darüber, ob die entsprechende Person für eine Anstellung in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung geeignet ist und welcher Arbeitsbereich am besten zu ihr passt. In dieser Zeit, die bis zu zwölf Wochen beträgt, wird ein Eingliederungsplan erstellt.
Wie läuft die Ausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung ab?
Die Ausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird als Berufsbildungsbereich verstanden. Nach einem Jahr wird geprüft, wie sinnvoll ein Fortsetzen der Tätigkeit ist und ob das Fortsetzen des zweiten Jahrs mit dem Aufbaukurs weitergeführt werden darf und sollte. Nach erfolgreicher zweijähriger Ausbildung wird der Arbeitsbereich gewechselt. Die Arbeitsplätze sind hierbei unbefristet. Allerdings ist es das Ziel, entsprechende Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern, sofern das möglich sein sollte. Menschen mit Behinderung wird dabei aber nicht nur bei einer Eingliederung in das tatsächliche Berufsleben geholfen. Stattdessen findet außerdem auch die Vorbereitung auf das selbstständige Leben statt – viele Werkstätten für Menschen mit Behinderung stehen nämlich eng in Verbindung mit Internaten oder Wohngruppen, die den Menschen ein eigenständiges Leben ermöglichen sollen. Dazu gehören Werte wie Pünktlichkeit, Hygiene, Ordnung, Ernährung, der Umgang mit Geld, die Verkehrserziehung und Kleidung.
Neue Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
Posted on September 10, 2020 in Förderung & Finanzierung by pflege
Kurz zur Info von Pauschbeträgen. Je nach Grad der Behinderung kann ein Mensch mit Behinderung einen Pauschbetrag geltend machen, anstelle von Steuerermäßigungen. Dabei kommt es darauf an, wie hoch der Behindertengrad ist.
Die Pauschbeträge wurden seit 45 Jahren nicht erhöht
Blinde Menschen können bis zu 3700 Euro einfordern. Menschen mit einer Behinderung von 25 % Prozent im Ausweis bekommen eine Rückerstattung von 310 Euro pro Jahr. Sollten Menschen erst am Ende eines Jahres durch einen Unfall eine Behinderung davon tragen, so kann dieses Geld auch noch eingefordert werden. Mit dem Pauschbetrag ist das Geld, was man für normale Leistungen bekommt, abgegolten. Zusätzliche Kosten werden berücksichtig, bsp. Operationskosten oder Kurkosten.
Am besten informieren sich Betroffene bei der jeweiligen Behörde und legen Ihre Dokumente inklusive des Behindertenausweises vor, damit der Pauschbetrag errechnet werden kann.
Die Beträge werden in Zukunft erhöht, so dass die Menschen mit Behinderung mehr Geld erhalten. Seit 45 Jahren bekommen Menschen diese Pauschbeträge und sie wurden nie erhöht. Es wird also Zeit. Alles wird teurer, somit es schon längst überfällig auch diese Vergünstigungen anzupassen.
Das ist auch ein wichtiger Grund, weil viele Menschen trotz ihrer Behinderung normal arbeiten gehen und Einkommenssteuer bezahlen. Sie haben aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Kosten im Privatleben als andere Menschen, die durch diesen Betrag gedeckt oder zum Teil bezahlt werden können.
Die finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist besonders wichtig
Man spricht sogar davon, dass die Pauschbeträge für den jeweiligen Grad der Behinderung verdoppelt werden sollen. Gerade für die Kosten, die zusätzlich für Anschaffungen und andere Dinge entstehen. Auch soll man die Beiträge schon ab einem Behinderungsgrad von 20 % in Anspruch nehmen können.
Neben dem normalen Pauschbetrag, der nun bald verdoppelt wird, gibt es noch einen Fahrkosten-Pauschbetrag, der ebenfalls neu eingeführt wird. Menschen, die Einkommenssteuer bezahlen, können diesen Betrag zurückbekommen, auch Eltern von Kindern mit einer Behinderung und Ehe-, sowie Lebenspartner.
Neben diesen beiden Beträgen wird auch der Pflege-Betrag erhöht, dieser richtet sich jedoch nach den Pflegegraden, die vor einiger Zeit aus den verschiedenen Pflegestufen, je nach Grad der Behinderung, entsprungen sind. Die Pflegegrade 2 und 3 sind besonders betroffen.
Neben dem Pauschbetrag sollen die Nachweispflichten verschlankt werden
Das heißt, Anspruchsberechtigte sind nicht mehr verpflichtet, jeden einzelnen Hinweis auf Hilfsmittel einzureichen. Das ist eine Entlastung für viele Menschen, die eh schon einen erschwerten Alltag haben. Alle Angaben sollen ab dem 1. Januar 2021 gelten und im nächsten Jahr vielen Menschen mehr finanzielle Sicherheit bieten. Das ist ein Vorschlag vom Bundesministerium und wird hoffentlich bald in die Tat umgesetzt.
Natürlich ist es nicht immer möglich 100 Prozent richtig zu agieren und Menschen mit Behinderung müssen sich dennoch noch um vieles selbst kümmern, bsp. dass der Betrag auch auf den Konten eingeht. Doch das ist das kleinere Übel der ganzen Sache. Der Staat ist dabei, Menschen mit Handicaps zu unterstützen, ihnen ein Ziel zu bieten, trotzdem arbeiten zu gehen und ihre Medikamente und Hilfsmittel bezahlen zu können.
Aktuelle Studie zum Leben von Menschen mit Behinderung im Corona-Lockdown
Posted on August 21, 2020 in Leben mit Corona by pflege
Von heute auf morgen stand die Welt Kopf, die Schulen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderung waren geschlossen und die Eltern mussten zum Teil trotzdem weiterarbeiten, je nachdem in welcher Branche sie tätig waren. Es war eine Katastrophe, den Alltag zu bewerkstelligen und gleichzeitig eine Betreuung für das Kind zu finden. So eine Situation zehrt an den Nerven. Überall ging es nur noch um Corona, die Läden schlossen, viele standen vor dem Existenzminimum und beantragten Hartz 4, gerade Inhaber kleinerer Geschäfte und Restaurants. Leider ging alles so schnell, dass man oft die Welt nicht mehr verstand.
Die Welt stand Kopf während des Lockdowns
Menschen mit Behinderungen wurden wenig beachtet, denn jeder hatte mit sich zu tun und gab der Krise eine eigene Bedeutung. Wichtige Behörden, die eventuell um Hilfe gebeten werden konnten, waren von heute auf morgen dicht und nur noch über Onlineanfragen erreichbar. Sowas ist eine Katastrophe.
Viele Menschen standen ohne Hilfe da und konnten sich an niemandem wenden. Wenn dann auch noch das Einkommen ausblieb, war das Chaos vorprogrammiert.
Experten und Betroffene beratschlagten sich, wie es denn nun weitergehen sollte, wenn solch eine Krise erneut auftreten würde. Denn dann sollten einige Dinge anders gemacht werden. Es wurde eine Umfrage gestartet, wie sich die Menschen fühlten, die Angehörigen von Menschen mit Behinderung und die Menschen selbst, die Handicaps haben und im Regen stehen gelassen wurden.
Die Ansprüche der Umfrage
Auf diese Weise sollte man besser auf einen erneuten Lockdown vorbereitet sein. Bei der Lebenshilfe in Tirschenreuth und auch in anderen Gebieten Deutschlands versuchten die Pfleger der Einrichtungen den Kontakt zu ihren Patienten weiterlaufen zu lassen. Doch das ging größtenteils nur online und mit viel Abstand. Dazu zählten auch Kinder, die früh gefördert werden müssen, weil sie Verzögerungen in ihrer Entwicklung zeigen. Monatelanger Stillstand der Lernmaßnahmen kann diese Kinder sehr stark zurückwerfen, was nicht Sinn und Zweck einer solchen Maßnahme ist.
Auch die Förderschulen blieben für mehr als 3 Monate geschlossen. Natürlich ist man jetzt froh, dass der Unterricht weitergehen kann. Kinder mit einer Lernschwäche brauchen einen regelmäßigen Tagesablauf und Rhythmus, den man einhält, damit sie sich zurechtfinden. Wenn dann einfach mal über Monate hinweg die Bildungseinrichtungen geschlossen werden und die Kinder zu Hause sitzen, ist das gefährdend für ihren Lernfortschritt. Natürlich gilt das auch bei normalen Kindern, die in die Schule gehen, doch diese können auch zu Hause, online lernen, was viele Schulen angeboten haben. Kinder mit Behinderung tun sich jedoch mit neuen Techniken und Methoden sehr schwer und sind darauf angewiesen, dass sie ihren normalen Alltag beibehalten.
Selbst für Menschen ohne Behinderung war Corona eine starke Belastung
Hierzulande gab es viele Dinge, die geändert wurden. Die Maskenpflicht in allen öffentlichen Einrichtungen war nur eine der zahlreichen Erneuerungen, mit denen sich Menschen mit Behinderung schwer taten. Auch das ständige Waschen- und Desinfizieren der Hände ist eine Pflicht, der man vor allem bei Kindern nachgehen muss.
Die Infektionsrate stieg vor allem bei kranken Menschen, die an Asthma und anderen Immunkrankheiten leiden. Noch dazu kam, die ständige Angst, die sich auf Seele und Geist ausbreitete. Auf einmal war man nicht mehr sicher in der Öffentlichkeit. Man konnte kein Sozialleben mehr führen, keine Freunde besuchen oder in Restaurants und Eiscafés gehen. Viele invalide Menschen saßen nun zu Hause und vereinsamten. Genau, wie alte Menschen, die man in Altenheimen nicht mehr besuchen durfte wegen der Ansteckungsgefahr.
Es war für alle ein sehr schwieriges Jahr und man hofft nun, dass im Winter oder nach der Sommerreisesaison die Zahlen der Coronakranken nicht wieder steigen und ein erneuter Lockdown bevorsteht. Denn für viele Menschen, die allein Leben und eine Behinderung haben, ist dies eine erneute Isolation aus der Gesellschaft, die viele sehr schlecht vertragen. Besonders im Sommer sollte man sich mit Freunden treffen können, aus dem Haus gehen ohne Maske und sich am Leben erfreuen.
Masken sind das neue Streitthema in Deutschland. Wie in vielen anderen europäischen Ländern schränkt sie den Alltag der Menschen ein. Masken sollen beim Einkaufen getragen werden, bei den Ärzten und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Bahnhofsgebäude, sowie an den Bus- und Bahnhaltestellen der Städte. Gerade für Menschen mit Behinderung ist es meist eine Tortur eine Maske zu tragen, ebenso für Asthmatiker und Menschen, die eine Atemwegserkrankung haben. Vor allem bei der Hitze, die im Sommer über Deutschland hereinbricht, bekommen sie sehr schlecht Luft.
Es gibt Ausnahmen für das Tragen einer Maske
In verschiedenen Städten werden Menschen mit Behinderung der Maskenpflicht entbunden, was für diese eine große Entlastung ist. Viele Menschen werden jedoch deshalb angefeindet. Die gute Etikette, die die Menschen vielleicht früher einmal fremden Leuten gegenüber an den Tag gelegt haben, ist Vergangenheit. Ladenbesitzer können schnell unfreundlich werden, wenn es um die Maskenpflicht geht.
Das Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass allen Bürgern, egal, ob mit Maske oder ohne, der Zutritt in einen Laden ermöglicht werden muss. Sei es der Zugang in die Post, in den Lebensmittelladen oder andere Einrichtungen in der Stadt.
Viele Geschäftsinhaber lassen trotzdem nicht mit sich reden und weisen den „Nichtmaskenträgern“ die Tür. Andere Gäste im Laden, die so etwas beobachten, sollten sich einmischen, auch wenn Unruhe in das gesamte Geschäft bringen. Man sollte bei Menschen mit Behinderung und kranken Leuten Verständnis zeigen und vor allem nicht gleich aus der Haut fahren, sondern freundlich bleiben.
Welche Vorgaben gibt es zum Tragen einer Maske?
Die allgemeine Maskenpflicht wurde wegen Corona im April eingeführt. Seitdem ist es, egal, welche Temperaturen draußen sind, Pflicht diese zu tragen. Doch es gibt dafür noch kein richtiges Gesetz und keine klaren Handlungsanweisungen.
Leider ist die Feindseligkeit der Mitbürger in der Corona-Krise sehr gestiegen. Viele wirken aggressiv, gehen auf ihre Mitmenschen los und feinden diese an. Es sollte generell aufgeklärt werden, welche Menschen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind und welche nicht. Menschen mit Behinderung sollte man mit Respekt behandeln und versuchen zu helfen, wenn diese irgendein Handicap haben. Sowas lernt man normalerweise schon im Kindesalter. Der Mindestabstand gilt für diese Personen. Außerdem heißt es doch immer, wenn man einen Mundschutz trägt, schützt man sich ja selbst auf eine bestimmte Art.
Anfeindungen sind an der Tagesordnung
Der Landesbehindertenbeauftragte der Stadt Bremen, Wolf Arne Frankenstein, wies noch einmal daraufhin, dass es Ausnahmen geben kann und diese akzeptiert werden sollen. Wolf Arne Frankenstein hat sich mit dem Senat zusammengeschlossen und engagiert sich für mehr Toleranz im Umgang mit Menschen mit Behinderung.
Auch in Stuttgart gibt es viel Unverständnis. Anfeindungen sind hier an der Tagesordnung. Menschen mit Behinderungen steigen ohne Masken in den Bus oder die Bahn und schon geht die Diskussion los. Alle Mitbürger haben ein Recht auf ein soziales Leben außerhalb ihrer vier Wände, möchten einkaufen gehen und sich frei bewegen. Als Nachweis, dass keine Maske getragen werden muss, reicht der Schwerbehindertenausweis leider meist nicht aus und ein Attest vom Arzt zu erhalten, ist nicht immer leicht. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sollte man eine Ausnahme machen.
Viele Betroffene melden sich in Stuttgart deswegen bei der Antidiskriminierungsstelle und geben ihre Beschwerden dort weiter. Auch hier verweigern viele Geschäfte den Menschen den Zutritt – das sollte in Zukunft vermieden werden. Es gibt Menschen mit Behinderung, die nicht weit zum Einkaufen fahren können und deshalb sollte auch der Laden um die Ecke die Ausnahmen tolerieren. Das AGG sollte beachtet werden. Dies gilt für Personen mit Behinderungen, die normal am öffentlichen Leben teilhaben können.
Welche Vorschriften gelten in den Nachbarländern?
In anderen Ländern, wie Dänemark oder Holland, gelten andere Regeln. In Holland braucht man beim Einkaufen die Masken nicht zu tragen, lediglich im ÖPNV sind diese Pflicht und hohe Strafen drohen, wenn man sie nicht trägt oder nicht richtig trägt. In Dänemark muss man weder im Zug noch im Bus oder in Läden eine Maske tragen. – Das kann sich jedoch auch von jetzt auf gleich ändern, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder ansteigt. Eine Alternative zur Maske sind Visiere, die entweder vom Laden frisch desinfiziert abgegeben werden oder die man sich selbst besorgt und in Läden aufsetzen kann. Diese schützen andere Menschen vor einer Infektion, jedoch nicht den Tragenden selbst.
Das neue Gesetz zur Ausbildung in der Pflege
Posted on April 30, 2019 in Pflegekraft by pflege
Die Pflege ist ein wichtiger Bereich im Leben der älteren und kranken Menschen. Gerade weil ein so großer Bedarf an Pflegekräften besteht, hat sich der Staat dazu entschieden, selber was dafür zu machen und eine Reform des Gesetzes zur Ausbildung durchzuführen. Somit werden Veränderungen vollbracht, die sich besonders positiv auf die Pflegekräfte auswirken werden. Dabei sind nicht nur die Pflegekräfte aus Deutschland betroffen, sondern auch die Pflegekräfte aus anderen Ländern, die ihr Glück hier suchen. Somit wird für alle eine bessere Chance geschaffen, damit die pflegebedürftigen Menschen eine gute und hochwertige Pflege bekommen.
Die Reform
Um eine gute Ausbildung der Pflegekräfte zu erreichen, musste das frühere Gesetz verändert werden. Somit kam es zu einer Reform. Diese Reform wird die Attraktivität des Pflegeberufes steigern. Somit ist das ein sehr relevanter Schritt, mit dem man die durch den demografischen Wandel erzeugten Herausforderungen bekämpft und sich gegen das mangelnde Pflegepersonal zu währen. Somit sind bessere Möglichkeiten für den Einstieg in einen solchen Beruf ermöglicht. Beispielsweise wird somit kein Schulgeld mehr von Auszubildenden gefördert, wobei die Auszubildenden noch immer einen Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung haben werden. Da meistens Frauen als Pflegekräfte arbeiten, werden sie besonders von dieser Reform profitieren können.
Fokus der Reform
Die Reform setzt den Fokus auf die s.g. „generalistische“ Pflegeausbildung. Das heißt, dass die drei Ausbildungsgänge der Kranken, Alten- und Kinderkrankenpflege in Zukunft zu einer Berufsausbildung gemacht werden. Somit werden mehrere neue Möglichkeiten geschaffen. Die EU- Berufsanerkennungsrichtlinie ist das Zentrum dieses Pflegeberufs, woran sich der ganze Zugang zu einer Ausbildung orientiert. Somit ist die Ausbildung nach 10 Jahren abgeschlossener Schulbildung möglich. Im Prinzip bedeutet das, dass die Ausbildung die ersten zwei Jahre als generalistische Pflegeausbildung bezeichnet und belehrt wird. Durch diese Ausbildung wird ein besonderer Schwerpunkt gesetzt, und zwar auf eins der drei Fachbereiche. Das heißt, dass diese Ausbildung Altenpflege, Krankenpflege die Kinderkrankenpflege umfasst. Somit bietet der Abschluss den Azubis die Möglichkeit, in diesen drei Bereichen zu arbeiten. Ein gemeinsamer Ausbildungsfond reguliert die Finanzierung der Ausbildung. Wenn alles nach Plan verläuft, wird das Gesetz am 01.01.2020 in Kraft treten.
Die Ziele der Reform
Da in Deutschland ein sehr großer Bedarf an Pflegekräften herrscht, sollte diese Reform die jungen Leute dazu überreden, eine Ausbildung als Pflegekraft zu machen. Somit bietet dieser Beruf mehr Chancen für die Azubis, mehrere Vorteile und die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen tätig zu sein. Das Ziel ist es, die Jugendlichen aus Deutschland zur Pflegekraft zu machen, sodass weniger Ausländerkräfte benötigt werden. Die Pflegeschulen werden kostenfrei sein, wobei teilweise das erhobene Schulgeld abgeschafft wird. Außerdem wird eine angemessene und bessere Ausbildungsvergütung für alle Azubis ermöglicht. Das führt zu vielfältigeren und flexibleren Einsatz- und Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Pflegekräfte. Das Pflegestudium und seine Einführung werden die Aufstiegsmöglichkeiten verbessern, sodass der Pflegeberuf allgemein einen höheren Stellenwert bekommt. Dabei ist das nicht nur für die Azubis vorteilhaft, sondern auch für den Staat sowie für die pflegebedürftigen Menschen. Ein besseres Gesetz für die Ausbildung als Pflegekraft hat die Wertsteigerung des Pflegeberufs und der Arbeitsmöglichkeiten als Ziel.
Grenzen der häuslichen Pflege
Posted on April 10, 2019 in 24h pflege, Pflegekraft by pflege
Die häusliche Pflege wird meistens als eine Art Erleichterung für die pflegebedürftige Person angesehen. Das gibt der Person die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu bleiben und die Pflege zu erhalten, ohne das Haus und die Umgebung wechseln zu müssen. Meistens wird diese Pflege von den Familienmitgliedern ausgeübt, sodass für die pflegebedürftige Person alles bekannt bleibt. Doch was ist mit der Familie? Viele Menschen vernachlässigen ihre eigenen Bedürfnisse und Pflichten wegen der Pflege einer pflegebedürftigen Person. Das liegt daran, dass so eine Person eine 24/7 Pflege benötigt und dass dadurch die Familienmitglieder ihr eigenes Leben vernachlässigen. Wo sind also die Grenzen der häuslichen Pflege und wann ist es Zeit für eine Veränderung?
Pflegekraft
Es ist nicht einfach, die Pflege eines Familienmitglieds aufzugeben und sie jemanden anderen zu überlassen. Gerade aus diesem Grund zögern sehr viele Menschen dabei, eine Pflegekraft aufzusuchen. Man kann den Druck aushalten, solange die pflegebedürftige Person alleine essen und duschen kann. Doch was soll man machen, wenn die Person eine 24-Stunden Betreuung braucht und man selber arbeiten muss? Die Grenzen, wann man eine Pflegekraft einstellen sollte, sind in der Regel definiert. Es hängt aber auch davon ab, wann die Familie dazu bereit ist. Meistens kommt die Pflegekraft erst zum Einsatz, wenn die pflegebedürftige Person ans Bett gebunden ist und nicht alleine machen kann. Man sollte aber früher darüber nachdenken, dass eine Pflegekraft mit sich eine Erleichterung bringt und dass man somit Zeit für die anderen Familienmitglieder bekommt.
Zeit fürs Pflegeheim
Die Grenzen der ambulanten Pflege werden erreicht, wenn die pflegebedürftige Person mehr als 3 Mal pro Tag einen Pflegenden braucht. Angehörige und die pflegebedürftige Person müssen sich entscheiden, ob die Wahl auf ein Pflegeheim oder eine Pflegekraft fällt. Die Pflegekraft ist die einzige Lösung, um die Person Zuhause zu behalten. Wenn das nicht funktioniert, muss die Person ins Pflegeheim. Die Grenzen der häuslichen Pflege werden erreicht, wenn die Person 24 Stunden von einer Pflegekraft abhängig ist, unabhängig davon, ob es sich bei der Pflegekraft um ein Familienmitglied handelt, oder nicht. Man muss dabei auch die eigenen Bedürfnisse in Betracht ziehen. Das Pflegen einer kranken Person wird zu einer großen Last, besonders wenn man selber arbeitet und dabei noch eine Familie hat. Wenn die häusliche Pflege die eigenen Grenzen überschreitet, ist es Zeit für Veränderungen.
Die Möglichkeiten
In einem Pflegeheim hat die pflegebedürftige Person die Möglichkeit, eine rund um die Uhr Pflege zu erhalten. Dabei wird sie durch verschiedene Aktivitäten mit anderen Menschen in Kontakt kommen, sodass ihr das Leben erleichtert wird. Eine Pflegekraft kann große Hilfe leisten, da sie somit alle Verpflichtungen auf sich übernimmt und die pflegebedürftige Person zuhause bleiben kann. Es ist unwichtig, für welche Möglichkeit man sich entscheidet. Wenn man das Gefühl bekommt, dass die eigenen Grenzen überschritten sind und man nicht mehr die Pflege ausführen kann, sollte man zu anderen Maßnahmen wechseln. Am Ende entscheidet man sich immer für diejenige Möglichkeit, die vorteilhaft für beide Seiten ist.